
Was ist und welche Aufgaben hat der Ortsteilrat?
Als Ortsteilrat wird in Thüringen gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung das Gremium
der gewählten Vertreter eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht.
Die Einführung von Ortsteilverfassungen für einzelne Ortsteile wird über die Hauptsatzungen der jeweiligen erfüllenden Gemeinde geregelt. Der Ortsteilrat berät und entscheidet nach Maßgabe der ThürKO über Belange des Ortsteils; er hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Vorsitzender des Ortsteilrates ist der Ortsteilbürgermeister. Die Amtsperioden der Ortsteilräte laufen i. d. R. parallel zu denen der erfüllenden Kommune.
Die vergleichbare Amtsbezeichnung in anderen Bundesländern lautet u. a. Ortsbeirat oder Ortschftsrat. Bis zur Novellierung der Thüringer Kommunalordnung 2008 lautete auch in Thüringen die entsprechende Bezeichnung Ortschaftsrat.


Foto | Name | Funktion |
![]() | Manuela Klein | Ortsteilbürgermeisterin |
Sigrun Hotze | Ortsteiratsmitglied | |
Rico Kesterke | Ortsteilatsmitglied | |
![]() | Gabriele Neubert | Ortsteilatsmitglied |
![]() | Hagen Schmidt | 1. Stellvertretender Ortsteilbürgermeister |
Nick Schwiderski | Ortsteilatsmitglied | |
Heiko Seidel | Ortsteilatsmitglied | |
Antje Trautmann | Ortsteilatsmitglied | |
Gabriele Wanjukowa | Ortsteilatsmitglied | |
Manuela Wichhorst | 2.Stellvertretende Ortsteibürgermeisterin |
Sitzungsplan:



Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.11.2025 06:28:34




